Für Betreiber von Medizinprodukten vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben.
Die STK darf nur von Personen, die die entsprechende Voraussetzungen erfüllen, zur rechtzeitigen Erkennung von Gerätemängeln und Risiken für Personal und Patienten durchgeführt werden, z. B. für
- Defibrillatoren
- EKG-Geräte
- Patientenmonitore
- Reizstrom-Therapiegeräte
- Ultraschallvernebler
- Sekretabsaugpumpen
- Infusions-/ Spritzenpumpen
Messtechnische Kontrollen dienen zur Feststellung, ob ein Medizinprodukt mit Messfunktion die zulässigen maximalen Messabweichungen (Fehlergrenzen) einhält.
Prüfintervall: mindestens alle 2 Jahre, wenn nicht vom Hersteller kürzer vorgegeben. Die MTK dürfen nur für das Messwesen zuständige Behörden oder Personen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, durchführen für z. B.
- Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung
Ansprechpartner
Matthias Berger – Fachberater Medizintechnik
Telefon: (03531) 7181-37
Mobil: 0171 5191852
E-Mail: matthiasberger@sanitaetshaus-bauch.de
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